TÜMMLER UND PARTNER RECHTSANWÄLTE MBB

    Einleitung

    Ihr Rechtsanwalt im Verkehrsrecht

     

    Wir freuen uns, dass Sie uns als kompetenten Partner in einer bußgeldrechtlichen bzw. strafrechtlichen Angelegenheit im Verkehrsrecht ausgewählt haben.

    Unser erfahrenes Team von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihnen in dieser schwierigen Situation zu helfen. Wir verstehen, dass bußgeldrechtliche sowie strafrechtliche Angelegenheiten im Verkehrsrecht eine enorme Belastung darstellen können und sind daher stets bemüht, unseren Mandanten bestmögliche Unterstützung zu bieten.

    Mit unserer Expertise im Verkehrsrecht und unseren umfassenden Kenntnissen in Bußgeldverfahren und in Strafverfahren sind wir der perfekte Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

    Bitte füllen Sie das Formular aus, damit wir Ihre Situation besser einschätzen und sofort mit de Bearbeitung anfangen können.

    Vielen Dank für Ihr Vertrauen in Tümmler und Partner Rechtsanwälte mbB.
    Wir freuen uns darauf, Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich sein zu dürfen.

     

    Angaben zum Fall
    Was wird Ihnen vorgeworfen?*

    Wie viel km/h sind Sie zu schnell gefahren (abzgl. Toleranz)?*


    Wo sind Sie gefahren?

     

    Wie lange war die Ampel rot?*

     

    Wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eine Sache beschädigt?*

     

    Wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eine Sache beschädigt?*

     

    Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

    Wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eine Sache beschädigt?*

     

    Wurde Ihr Blut- oder Atemalkoholwert getestet?*

     

    Welcher Blut-Alkoholwert wurde bei Ihnen festgestellt?*

     

    Welcher Atem-Alkoholwert wurde bei Ihnen festgestellt?*

     

    Bitte beschreiben Sie kurz, was passiert ist:*

     

    Bitte beschreiben Sie kurz, was passiert ist:*

     

    Bitte beschreiben Sie kurz, was passiert ist:*

     

    Mit welchem Fahrzeug waren Sie unterwegs?*

    Wie hoch ist Ihr Punktestand in Flensburg? (falls bekannt)

    Waren Sie zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Probezeit?*

     

    Uploadbereich

    Upload

     

    Welches Schreiben haben Sie erhalten?

     

    Behördenschreiben hochladen

    Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, die benötigten Dokumente hochzuladen, damit wir Ihr Verfahren schnellstmöglich bearbeiten können.

    Bitte laden Sie die Dokumente möglichst als PDF Datei hoch.

     

    Christian Tümmler | Ihr Ansprechpartner

    Christian Tümmler
    Ihr Rechtsanwalt

    Vielen Dank für Ihr Vertrauen
    in unsere Kanzlei

    Um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen, können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht empfehlen.

    Falls Sie hierzu Fragen haben, erreichen Sie uns jederzeit unter der E-Mail-Adresse kontakt@tuemmler.berlin 

    Welchen Zweck hat der Zeugenfragebogen?

    Mit Übersendung eines Zeugenfragebogens hat die Behörde das Bußgeldverfahren gegen eine bestimmte Person noch nicht offiziell eröffnet. Die Behörde hat Ihre Ermittlungen noch nicht abgeschlossen und versucht mittels der Zeugenbefragung, den richtigen „Täter“ zu überführen.

    Muss ich auf den Zeugenfragebogen antworten?

    Grundsätzlich besteht für jeden Zeugen die Pflicht, an der Aufklärung eines rechtlichen Verstoßes mitzuwirken, soweit er dazu aufgefordert wurde.

    Dabei reicht in jedem Fall die Angabe, wem sein eigenes Fahrzeug zu welcher Zeit überlassen wurde. Weitergehende Angaben darüber, ob die Person auch das Fahrzeug gefahren ist, sollten Sie nicht machen.

    Achtung: Wichtige Ausnahme bei Zeugnisverweigerungsrecht.
    Eine Pflicht zur Beantwortung des Zeugenfragebogens gilt dann nicht, wenn Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

    Sind Fahrzeughalter und beschuldigter Fahrer identisch, oder ist er mit diesem verwandt oder verschwägert, kann er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Keine Aussage müssen nahe Verwandte wie Eheleute, Verlobte, leibliche Kinder und Stiefkinder, Großeltern sowie Onkel und Tanten machen. Auch geschiedene Eheleute können von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

    Welche Folgen hat das, wenn ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache?

    Dies bedeutet allerdings auch, dass die Behörde andere Ermittlungen unternehmen könnte, wie zum Beispiel im näheren Umfeld des Verdächtigen nachzuforschen und regelmäßig einen Bildabgleich mit Passfotos durchzuführen. Auch kann es vorkommen, dass die Polizei persönlich bei der Meldeadresse des Halters erscheint, um den Fahrzeugführer ausfindig zu machen. An dieser Stelle sei gesagt, dass niemand verpflichtet ist, der Polizei seine Wohnungstür zu öffnen. Sie können sich bedenkenlos dem Gespräch mit den Polizeibeamten entziehen. In seltenen Fällen droht eine Fahrtenbuchauflage. Einer schriftlichen Vorladung zur Zeugenvernehmung müssten Sie jedoch in jedem Fall folgen. In so einem Fall muss man wahrheitsgetreue Angaben zu seinen Personalien machen und darf weiter bei bestehendem Zeugnisverweigerungsrecht im Vernehmungstermin von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch machen.

    Wie geht es weiter?

    Im Normalfall wird die Bußgeldstelle dem Halter oder dem durch Bildabgleich identifizierten Fahrer bei unbeantwortetem Zeugenfragebogen in Folge eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid übersenden.

    In diesem Fall ist Ihr Handeln notwendig.

    Nur diejenige Person, die nun auf dem Behördenschreiben angeschrieben wird, ist ab diesem Zeitpunkt offiziell betroffen im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Es laufen Rechtsmittelfristen.
    Falls nicht Sie der Adressat dieses Behördenschreibens sind, ist dies zunächst eine gute Nachricht für Sie. Das Verfahren wird gegen Sie nicht weitergeführt.

    Die andere Person, der offiziell Betroffene des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, muss uns jedoch rechtzeitig mandatieren, falls sie eine anwaltliche Verteidigung in diesem Verfahren wünscht.

    Persönliche Angaben

     

    Angaben zur Person

     

    Anrede*

    Titel

    Vorname

    Nachname

    Weitere Vornamen (falls vorhanden)

    Geburtsname (nur bei Abweichung vom Nachnamen)

    Geburtsdatum*

    Geburtsort*

     

    Aktuelle Anschrift

     

    Straße & Hausnummer*

    Postleitzahl*

    Wohnort | Stadt *

     

    Kontaktdaten

     

    E-Mail-Adresse*

    Telefonnummer

    Kostenübernahme

     

    Wer trägt die Kosten?

     

    Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese sämtliche Kosten des Verfahrens. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung (in der Regel 150,00 EUR) aufkommen. Um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kümmern wir uns gerne für Sie. Verwehrt die Rechtsschutzversicherung (berechtigt) die Kostenübernahme, informieren wir Sie umgehend und besprechen Alternativen.

     

    Name der Rechtsschutzversicherung?

    Wer ist der Rechtsschutzversicherungsnehmer?

    Ihre Rechtsschutzversicherungsnummer:

    Betrag Ihrer Selbstbeteiligung (falls zutreffend)

     

    Als Verbraucherschutzkanzlei sind wir immer bemüht, das Kostenrisiko unserer Mandant:innen so gering wie möglich zu halten. Damit wir Sie nicht mit unkalkulierbaren und von Anfang an hohen Kosten belasten, bieten wir unseren Mandant:innen ein schrittweises Leistungspaket an – je nachdem, ob sich ein weiteres Vorgehen aus unserer und Ihrer Sicht lohnt. Damit haben Sie immer volle Kostenkontrolle und ein minimales Kostenrisiko.

    Unser Leistungspaket im Ordnungswidrigkeitenverfahren:
    reine Beratung, ohne Akteneinsicht 100 €
    außergerichtlich / gerichtlich, ohne Gerichtstermin
    (Anhörung / Bußgeldbescheid, Akteneinsicht,
    Prüfung, Stellungnahme pp.)
    350 €
    gerichtlich mit (einem) Gerichtstermin 650 €
    gesamtes Verfahren (von Anhörung bis Gerichtstermin) 850 €
    jeder weitere Gerichtstermin 300 €

     

    Welches Leistungspaket möchten Sie wählen? * Sie können nach Absprache Ihr Leistungspaket jederzeit erweitern.

    Mandatierung

    Christian Tümmler | Ihr Ansprechpartner

    Christian Tümmler

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    Ihre Unterschrift

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre nachfolgende Signatur der Unterschrift auf Ihrem Personalausweis entspricht.

     

    * Pflichtfeld